Dortmunder Zahnärzte e.V. informiert: Neuregelung zum Zahnersatz
Wahlfreiheit statt Zwangsjacke
Dortmund, 17. Juni 2005. Bereits seit dem 1. Januar 2005 ist die Zuzahlung zum Zahnersatz für gesetzlich Krankenversicherte neu geregelt. Allerdings reagieren viele Patienten noch immer verunsichert auf die Bestimmungen.
"Der Beratungsaufwand ist deutlich gestiegen", erklärt Dr. C.-Gregor Klemann. Der Zahnarzt aus Schüren kann seine Patienten in den Gesprächen beruhigen, denn die Neuregelung bietet für die Kassenpatienten viele Vorteile. "Früher übernahmen die Kassen die Hälfte der Kosten für die günstigste Therapie", so Klemann weiter. "Höherwertige Lösungen musste der Patient komplett aus der eigenen Tasche zahlen."
Dagegen richtet sich die Neuregelung am erhobenen Befund des Gebisses aus. Der Patient erhält dann je nach Befund einen festen Zuschuss. Dieser beträgt 50 Prozent der Regelversorgung, also der kostengünstigsten Lösung. Doch anders als früher kann sich der Patient heute auch für eine qualitativ höherwertige Behandlung entscheiden. Den Festzuschuss erhält er in jedem Fall. Ein Beispiel: Die Behandlungskosten für die Regelversorgung, in diesem Fall eine Brücke, betragen 700 Euro. Der Patient erhält demnach von seiner Krankenkasse 350 Euro Zuzahlung, auch wenn er sich für teurere Implantate entscheidet. "Wir haben nun ein Baukastenprinzip", erläutert Dr. Klemann. "Jeder kann sich so eine maßgenaue Lösung zusammenstellen." Der Arzt weiter: "Eine Brücke ist nur eine Alternative, Implantate häufig eine bessere. Nach der alten Regelung war meistens nur die Brücke möglich. Doch statt der engen Zwangsjacke hat jetzt auch der Kassenpatient Wahlfreiheit. Er hat nun Zugang zu Leistungen, die früher nur Privatpatienten vorbehalten waren. Für die Mehrkosten muss er dann natürlich selber aufkommen."
Einen weiteren Vorteil besitzen Patienten mit "scheckheftgepflegten" Zähnen, denn sie können sich über weitere Zuschüsse freuen. Nach fünf Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch übernimmt die Kasse weitere 20 Prozent, nach zehn Jahren sogar 30 Prozent vom Festzuschuss. Als Nachweis dient das Bonusheft. Im Beispielfall kann die Zuzahlung so bis auf 455 Euro steigen. Davon unberührt bleibt die Härtefallregelung. Hier wird die komplette Regelversorgung des betroffenen Patienten übernommen.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die neue Regelung mit höheren Kosten verbunden. Zum Ausgleich sind daher etliche Leistungen aus dem Versorgungsangebot verschwunden. Für einige Patienten kann somit eine private Zusatzversicherung vorteilhaft sein. Doch jeder Fall ist anders. Daher sollte man sich vor Abschluss einer solchen Police umfassend über den Leistungsumfang informieren.
Auch für Zahnärzte hat die Festzuschussregelung Folgen. Dr. Klemann: "Die Regelleistung kann ich häufig nur in einfacherer Form als früher anbieten. Und beim Zahnersatz ist die Nachfrage rückläufig." Der Arzt wagt einen Ausblick in die Zukunft: "Bei den Regelungen wird es sicher noch einige Modifikationen geben. Ich denke aber, dass sich auch das Bewusstsein der Patienten ändern wird. Sie sollten die Chancen des neuen Systems nutzen. Qualität kostet natürlich etwas, aber - und das ist der entscheidende Vorteil - heute ist hohe Qualität für alle Patienten möglich."
Der Dortmunder Zahnärzteverein besteht seit 1999 und vereint über 200 der 300 in Dortmund niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Zu seinen Zielen zählt die kompetente Patienteninformation, der fachliche Informationsaustausch, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen, sowie die Förderung sozialer Einrichtungen. (3.483 Zeichen)
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